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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Arden
Die vorliegende Version ist gültig ab 27.03.2002 bis Widerruf
 
1. Vertragsgrundlagen
1. Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen, durch die die gesetzlichen Bestimmungen des Vertragsrechts der Bundesrepublik Deutschland ausgefüllt und ergänzt werden. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich daher ausschließlich nach diesen Bedingungen und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Andere Bedingungen werden von uns nicht akzeptiert und sind ausgeschlossen, soweit sie unseren Bedingungen widersprechen.
2. Vertragsschluss
1. Sie sind an Ihren Auftrag 2 Wochen gebunden. Bis dahin teilen wir Ihnen verbindlich mit, ob wir diesen annehmen. Dies kann auch durch Ausführung der Leistung oder Lieferung geschehen. Selbstverständlich werden wir Sie unverzüglich unterrichten, sofern feststehen sollte, daß wir Ihren Auftrag nicht annehmen können.
2. Sie können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung Rechte aus dem Vertrag auf Dritte übertragen.
3. Werden gemäß Auftrag bestellte oder hergestellte Gegenstände an einen von Ihnen zu benennenden Ort versandt, geht die Gefahr auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand aufgrund Ihres Wunschs verzögert, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Sie über. Falls nichts anderes vereinbart wurde, bestimmen Sie die geeigneten Transportmittel und Transportwege. Alle Kosten des Versands und Transports tragen Sie als Auftraggeber. Die von unserem Lager abgehenden Sendungen sind nur auf Ihr Verlangen und nur auf Ihren Namen und Ihre Rechnung zu versichern.
4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir auch zu Teilleistungen berechtigt. Ist die Leistung in Teilmengen oder auf Abruf vereinbart, so können wir nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Lieferung den vereinbarten Preis verlangen, wenn Sie die Teile oder Teilmengen davon nicht vereinbarungsgemäß bezahlen oder abrufen.
3. Lieferung und Lieferverzug
A1. Alle Liefertermine und Lieferfristen, die sowohl verbindlich als auch unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Ausnahme von nachfolgend Ziff. 2 mit Vertragsabschluß.
2. Bei Vertragsschluß mittels Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet, E-Mail) ohne einen persönlichen Kontakt mit uns müssen wir nicht vor Ablauf der Ihnen zustehenden Widerrufsfrist, welche kraft Gesetzes bei Vertragsschluß mittels Fernkommunikationsmitteln gilt, liefern.
3. Sie können uns 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug. Haben Sie Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5% des vereinbarten Preises. Wollen Sie darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, müssen Sie nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß S. 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Preises. Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Ihre Rechte bestimmen sich dann nach Ziff. 3, Sätze 3 - 6 dieser Klausel.
5. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ändern die in Ziff. 1 - 4 dieser Klausel genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen diese zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs sei es in unserem Sortiment oder seitens unserer Zulieferanten bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie zumutbar sind. Sofern wir oder unsere Zulieferanten zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Gegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
7. Sollte die Verzögerung aufgrund einer späteren Änderung oder Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges beruhen, verschiebt sich der ursprünglich bezeichnete Fertigstellungs- und Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn er ursprünglich als verbindlich vereinbart wurde.
4. Rechnung, Zahlungen
1. Beanstandungen der Rechnung, auch der Rechnung über Teilleistungen oder Abschlagszahlungen, haben schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge bleibt hiervon unberührt.
2. Wir berechnen Ihnen zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer. Sollten für irgendwelche Teile Tauschpreise vereinbart werden, hat dies bereits bei der Auftragserteilung zu geschehen. Ist ein Kostenvoranschlag Grundlage des Auftrages, reicht die Bezugnahme hierauf. Zusätzlich geleistete Arbeiten sind gesondert zu bezeichnen.
3. Im übrigen sind Zahlungen bei Absendung des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Versandmeldung oder Fertigstellung und Aushändigung der Rechnung zu leisten. Nachlässe oder Skonto werden nicht gewährt, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Wollen Sie den Auftragsgegenstand bei uns abholen, sind Zahlungen in bar oder durch LZB-Scheck zu leisten. Erfolgen Zahlungen mittels Überweisung oder einfachen Scheck, werden wir den Auftragsgegenstand erst herausgeben, wenn die Gutschrift der Zahlung verbindlich sichergestellt ist. Wird Versand vereinbart, so werden der Rechnungsbetrag und die Kosten des Versandes grundsätzlich per Nachnahme eingezogen, es sei denn, wir haben bei Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Jede Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese ist von uns anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Soweit wir Teile liefern und/oder einbauen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, bereits eingebaute Teile wieder zu demontieren.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen Sie aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von uns im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Ihr Verlangen sind wir zum Verzicht aus dem Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn Sie sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt haben und für die übrigen Forderungen aus dem laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Wenn der Gegenstand des Eigentumsvorbehalts ein Fahrzeug ist, steht uns während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes zu.
2. Bei Ihrem Zahlungsverzug können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Haben wir darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nehmen wir den Kaufgegenstand wieder an uns, sind Sie und wir uns darüber einig, daß wir Ihnen den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Ihren Wunsch, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Ihrer Wahl ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Sie tragen sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir Ihnen höhere oder Sie uns niedrigere Kosten nachweisen.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
4. Wenn unser Werk mangelhaft ist, können Sie nach § 635 BGB die Nacherfüllung verlangen. Weitere Ansprüche stehen Ihnen nur dann zu, wenn die Voraussetzungen von § 636 BGB gegeben sind.
5. Mängelansprüche verjähren nach der gesetzlichen Regelung, also nach § 634a BGB. Nehmen Sie ein mangelhaftes Werk ab, gilt § 640 Abs. 2 BGB.
6. Mängelbeseitigung
Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
1. Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Grundsätzlich werden alle gewährleistungspflichtigen Mängel auf unsere Kosten von uns beseitigt.
2. Wir tragen die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten.
3. Wenn der Vertragsgegenstand infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km von unserem Betrieb entfernt liegen geblieben ist, kann die Mängelbeseitigung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns in einer anderen Fachwerkstatt durchgeführt werden.
4. Wenn Ihnen diese vorherige Vereinbarung nicht möglich war, bleiben Sie verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes von dem Mangel zu unterrichten. Wenn Sie aus diesen Gründen ohne vorherige Abstimmung mit uns die Mängelbeseitigung in einer anderen Fachwerkstatt in Auftrag gegeben haben, haben Sie in den Auftragsschein aufzunehmen, daß es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung handeln soll. Zu vermerken ist unbedingt, daß die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Sie sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß die Kosten für die Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.
5. Ansprüche bestehen nicht wegen eines Schadens, der dadurch entstanden ist, daß Sie einen Mangel nicht unverzüglich und schriftlich angezeigt und genau bezeichnet haben. Außerdem sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn Sie den Vertragsgegenstand nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels und zur Nacherfüllung zur Verfügung gestellt haben.
Das Gleiche gilt, wenn Sie uns im Falle des zwingenden Notfalles der Mängelbeseitigung nicht unverzüglich Name und Anschrift der beauftragten Fachwerkstatt mitgeteilt haben, wenn Sie die vom Mangel betroffenen Teile uns nicht mehr zur Verfügung stellen können oder wenn diese verändert und so einer Überprüfung nicht mehr zur Verfügung stehen.
6. Ansprüche bestehen nicht wegen eines Schadens, der auf Rennsporteinsätze oder Einsätzen mit Rennsportcharakter oder auf die Nichteinhaltung der vom Hersteller und /oder uns vorgeschriebenen Wartungsintervalle und -Umfang zurück zu führen ist.
7. Haftung
1. Für Schäden und Verluste am Vertragsgegenstand und für den ausdrücklich in Verwahrung genommenen zusätzlichen Inhalt des Fahrzeuges sowie Schäden aus etwaigen Probe- und Überführungsfahrten haften wir, soweit uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen ein Verschulden betrifft.
2. Bei einer Beschädigung des Vertragsgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Sollte diese nicht möglich sein oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert, berechnet vom Tag der Beschädigung ab, höchstens jedoch bis zu dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis, oder falls es den Vertragsgegenstand gleichen Typs nicht mehr gibt, bis zu dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis eines gleichwertigen Typs in serienmäßiger Ausstattung am Tage des Schadens. Bei Verlust des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon gilt das gleiche.
3. Die Feststellung des Wiederbeschaffungswerts erfolgt durch einen vereidigten Kfz-Sachverständigen, soweit keine anderweitige Einigung möglich ist.
4. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung des Wiederbeschaffungswerts können Sie die Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder die Erstattung der Kosten eines Mietwagens für die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist, um sich unverzüglich ein dem Auftragsgegenstand vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Darüber hinaus wird der Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht gewährt, es sei denn, wir, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen handelten vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5. Etwaige Schäden oder Verluste sind uns unverzüglich anzuzeigen.
8. Pfandrecht
Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen geltend gemacht werden, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
9. Altteile
Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original oder Altteile) sind von Ihnen innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernehmen wir keine Gewähr.
 

 
Vertragsgrundlagen
Vertragsschluss
Lieferung und Lieferverzug
Rechnung, Zahlungen
Eigentumsvorbehalt
Mängelbeseitigung
Haftung
Pfandrecht
Altteile
AGB Impressum
 

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